Kompetenznachweis Kultur (KNK) Teilnahmevoraussetzungen


Teilnahmevorraussetzungen
Teilnehmer einer KNK-Beraterschulung müssen Erfahrungen in der anleitenden Tätigkeit in einem Praxisfeld der kulturellen Jugendbildung nachweisen. Dies ist unerlässlich, da für den KNK der Prozess der Erfassung, der Bewertung und des Nachweises von Schlüsselkompetenzen in eigener Praxis angewendet werden muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie freischaffender Künstler an einer Jugendkunstwerkstatt sind, Theaterpädagoge an einem Theater, Sozialpädagoge an einem Jugendhaus oder als Lehrer im AG- bzw. Wahlpflichtbereich an einer Schule kulturpädagogisch tätig sind.

Informationsmaterial
Zur Vorbereitung auf die erste Kursphase senden wir auf Wunsch gerne per E-Mail Informationsmaterial zu. Es umfasst Informationen zum vierstufigen Verfahren des Kompetenznachweis Kultur, zu den bildungspolitischen Hintergründen, zum inhaltlichen Ablauf der Fortbildung sowie zur Vorbereitung auf die Praxisphase.

In der Fortbildung erhalten die Teilnehmer den hochwertigen KNK-Praxisleitfaden, die Broschüren der BKJ sowie weitere Arbeitsmaterialien als Kopie.


Bitte beachten!
Wir bieten auch Inhouse-Schulungen im ganzen Bundesgebiet an