Kompetenznachweis Kultur (KNK) Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmevorraussetzungen
Teilnehmer einer KNK-Beraterschulung müssen Erfahrungen in der anleitenden Tätigkeit in einem Praxisfeld der kulturellen Jugendbildung nachweisen. Dies ist unerlässlich, da für den KNK der Prozess der Erfassung, der Bewertung und des Nachweises von Schlüsselkompetenzen in eigener Praxis angewendet werden muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie freischaffender Künstler an einer Jugendkunstwerkstatt sind, Theaterpädagoge an einem Theater, Sozialpädagoge an einem Jugendhaus oder als Lehrer im AG- bzw. Wahlpflichtbereich an einer Schule kulturpädagogisch tätig sind.